Die Einspeisevergütung ist für viele Photovoltaik-Eigentümer ein zentrales Thema. Sie bestimmt, wie viel Geld für eingespeisten Solarstrom ausgezahlt wird – und damit, wie sich eine PV-Anlage wirtschaftlich rechnet. In diesem Beitrag zeigen wir die aktuellen EEG-Sätze für 2026 und erklären, was Eigentümer und Dacheigentümer jetzt beachten sollten.
Wichtige Fakten zur Einspeisevergütung 2026
- Für neue Anlagen bis 10 kWp gibt es ca. 7,78 Cent/kWh bei Teileinspeisung.
- Bei Volleinspeisung liegen die Sätze bei etwa 12,35 Cent/kWh.
- Die Vergütung ist über 20 Jahre gesetzlich garantiert.
- Das Solarpaket 1 (Mai 2024) brachte Erleichterungen für Anlagenbetreiber.
- Ab August 2026 sinken die Einspeisesätze für neue Anlagen leicht.
Quellen: ADAC, energie-experten.org, energiewende-navigator.de, regional-photovoltaik.de, Bundesnetzagentur
Aktuelle EEG-Sätze 2026 im Überblick
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der installierten Leistung der Anlage und dem gewählten Einspeisemodell. Für die meisten privaten Haushalte mit einer Anlage bis 10 kWp ist die Teileinspeisung die Regel: Hier wird nur der nicht selbst verbrauchte Überschuss ins Netz eingespeist. Der dafür aktuell genannte Satz liegt bei rund 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Wer den kompletten Solarstrom ins Netz einspeist, erhält für Anlagen bis 10 kWp etwa 12,35 Cent pro Kilowattstunde.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was lohnt sich?
Die Entscheidung zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung hängt vom Eigenverbrauch ab. Wer tagsüber viel Strom selbst nutzt – etwa für Heizung, Klima, Wäsche oder E-Mobilität – profitiert von der Teileinspeisung, weil der Eigenverbrauch den größeren finanziellen Vorteil bringt. Die Volleinspeisung lohnt sich typischerweise eher für größere Anlagen oder gewerbliche Betreiber. Mehr zu den Grundlagen von Photovoltaik finden Sie in unserem Beitrag Wie PV-Anlagen funktionieren.
20 Jahre Garantie: Was das für die Planung bedeutet
Ein wichtiger Vorteil der EEG-Förderung ist die langfristige Planungssicherheit. Der Fördersatz wird bei Inbetriebnahme der Anlage fixiert und für 20 Jahre garantiert. Das macht die Investition kalkulierbar. Wer seine Anlage verpachtet, profitiert ebenfalls indirekt, weil der Betreiber die Einspeisevergütung in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einfließen lassen kann. Interesse an einer unkomplizierten Dachverpachtung? Auf unserer Seite Dachfläche vermieten erfahren Sie mehr.
Solarpaket 1 und politische Änderungen
Mit dem Solarpaket 1 vom Mai 2024 wurden unter anderem die Ausschreibungsvolumina erweitert und Bürokratie abgebaut. Aktuell gibt es politische Diskussionen über die Zukunft der festen Einspeisevergütung. So ist geplant, dass Anlagen bis 25 kWp künftig statt einer fixen Vergütung einen marktnahen Preis erhalten könnten. Konkret betroffen wären davon voraussichtlich neue Anlagen ab 2027. Bereits installierte Anlagen behalten ihre garantierte Vergütung.
Was bedeutet das für Dacheigentümer?
Für Dacheigentümer, die ihre Fläche verpachten, ändert sich an den Vertragskonditionen zunächst nichts. Die Einspeisevergütung ist jedoch ein wichtiger Pfeiler der Wirtschaftlichkeit für den PV-Betreiber und damit indirekt auch für die Höhe der Pachteinnahmen. Wer heute eine Anlage in Betrieb nimmt oder verpachtet, sichert sich noch die aktuellen Fördersätze. Auch für Gewerbeobjekte ist das Thema relevant – siehe unseren Beitrag zu gewerblichen Solaranlagen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für neue Anlagen bis 10 kWp liegt sie bei etwa 7,78 Cent/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,35 Cent/kWh (Volleinspeisung). Die genauen Sätze hängen von Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße ab.
Wie lange wird die Vergütung gezahlt?
Die EEG-Einspeisevergütung wird für 20 Jahre garantiert, gerechnet ab Inbetriebnahme der Anlage.
Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Vergütung?
Ja, insbesondere durch hohen Eigenverbrauch, steigende Strompreise und mögliche Pachteinnahmen bei Dachverpachtung. Eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung ist empfehlenswert.
Gibt es Änderungen bei der Einspeisevergütung ab 2027?
Es gibt politische Pläne, die feste Vergütung für sehr kleine Anlagen abzulösen. Konkrete Gesetze stehen noch aus. Bestandsanlagen bleiben von bestehenden Regelungen unberührt.
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